" Der Verfahrensverlauf. "


29.07.1999 Unfall beim Inlineskaten Radiusfraktur rechts

Der erste Kassenärztliche Gutachter hat mich schon darauf Aufmerksam gemacht, wer in Deutschland ein Gutachten gegen einen Handchirurgen in Auftrag gegeben hat, hat kaum noch Chancen hier einen Behandler zu finden. So mußte ich zur Weiterbehandlung bis nach Wien fahren.


30.03.2011 Urteil vom OLG Köln. / Fehlerhafte und rechtswidrige Behandlung. ( Man beachte, nach elf Jahren Rechtsstreit / Verfahrensverschleppung. )
Dem Kläger sind alle materiellen sowie künftige immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der fehlerhaften und rechtswidrigen Behandlung vom 13.12.1999 entstanden sind bzw. entstehen werden.

Mit einem anerkannten ärztlichen Behandlungsfehler lebe ich seit 21 Jahren im Rechtsstreit. Haben wir wirklich einen Rechtsstaat?

Das ist Verfahrensverschleppung durch die Justiz, Versicherung und Anwälte. Es lagen zwei positive Gutachten vor. Dann wird noch ein drittes Gutachten angefordert, das schließlich negativ ausfällt, mit einer Bearbeitungs- und Verfahrenszeit von weiteren zwei Jahren. Schließlich muß noch ein viertes Gutachten erstellt werden, nochmal mit zwei Jahren Verfahrenszeit.
Die psychische Belastung durch eine derart lange Verfahrensdauer ist gewaltig. Und es ist bitter zu wissen, daß mein Tod / Herzinfarkt mit einkalkuliert / billigend in Kauf genommen wurde.

Letzte vorgelegte Verdienstbescheinigung vom 01.1997 mit 12.300,-DM Brutto / 6.844,09 DM Netto.
Streitwert 216 Monate plus Haushaltsführungsschaden.


09.04.2014 Urteil vom LG Köln. / Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden
Der Kläger hat über die vorprozessual geleistete Zahlung von 10.000,- Euro keine weitergehenden Ansprüche gegen die Beklagten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.


* Verabschiedet hat mich der Richter mit dem Satz: Beim letzten Mal waren sie ja erfolgreich vor dem OLG. Dann wollen wir doch mal schauen, ob sie es diesmal wieder schaffen.
* Beim ersten Verfahren, als es um die Fehlbehandlung ging, sagte der Richter zu meinem Anwalt: Was soll ich hier machen, ich gebe sie weiter an das OLG, kann ihnen / Anwalt ja nur Recht sein, können sie nochmal richtig was verdienen.
* Der gleiche Richter erließ gegen mich einen Beschluss, obwohl ich anwaltlich nicht mehr vertreten war. Somit wurde ein negatives Gutachten zugelassen.

Solche Richter sind eine Schande für jeden Rechtsstaat und nehmen jeden Bürger den Glauben an unser Rechtssystem. Rechtsbeugung ist eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden muß. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist seit dem 1.1.2000 in § 339 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Rechtsbeugung 1

04.06.2014 Berufungsklage beim OLG Köln.

30.10.2014 Meine wiederkehrenden Ansprüche (nach Feststellungsantrag vom 25.05.2011) gegen die Versicherung (Verdienstausfall und Rentenausgleich) verjähren nach drei Jahren gemäß § 197 Abs. 2 BGB. Meine Unterlagen lagen 19 Monate unbearbeitet vor dem LG Köln und 8 Monate vor dem OLG.
Liegt die erneute Klage über meinen Verdienstausfall nicht bis Ende des Jahres vor Gericht, verjährt wieder ein Jahr meiner Ansprüche gegen die Versicherung.

15.12.2014 Verhandlungstermin.
Der Richter eröffnet die Verhandlung mit den Worten, er ist gewillt dem Urteil vom Landgericht, sprich der Rechtsbeugung, zu folgen.
Ein Richter, der mit solchen Einschüchterungsmethoden eine Verhandlung eröffnet, kann nicht bereit sein, ein objektives Urteil zu sprechen.
Meine berufliche Qualifikation wird ohne Kenntnis meines beruflichen Werdegangs beurteilt. Er fragt mich nie, was ich beruflichlich gemacht habe, soll aber meinen Verdienstausfall mit beurteilen. Er schlägt einen Gesamt-Vergleich vor.
Er will mich mit einem Vergleich für Verdienstausfall von xx.000 € über den Tisch ziehen, anders kann man das nicht nennen, nach der Vorarbeit am Landgericht! Bei einem Erwerbsschaden ( ohne Haushaltsführungsschaden ) von 6.844,09 € mal 216 Monate gleich x.xxx.xxx,40 Euro.
Mein Anwalt bedrängt mich, den Gesamtvergleich anzunehmen. Ich lehne ab.

11.02.2015 Beschluss. Man gibt mir die Möglichkeit, meinen Werdegang vorzulegen und den Haushaltsführungsschaden zu überarbeiten.

16.09.2015 Nächster Termin vor dem OLG-Köln.
Diesmal eröffnet er die Verhandlung mit, wir sprechen heute nur über den Haushaltsführungsschaden, nicht über den Verdienstausfall.
Die Klage bleibt beschränkt auf das Jahr 2000. Das heißt für mich: ..ich muß noch mal / wieder vor dem Landgericht Klage einreichen.
Heute schlägt der Richter vor, die Versicherung möge endlich einlenken mit einem Vergleich von xxx.000 €. Das 10fache. Er rechnet mit 1000 Euro/Monat. Für mich kein angemessener Gesamtabfindungsvergleich bei 6.500 € Netto / Monat.( Nach Umrechnung von DM in Euro und Hochrechnung Wertsteigerung Faktor 1,737 ).
xxx.000 zurückgerechnet über die 17 Jahre bis zur Rente bei einer Verzinsung von 5% entspricht das gerade mal einen Realwert von xxx.250 Euro. Die Verfahrensverschleppung hätte sich somit für die Versicherung absolut bezahlt gemacht.
Man spricht mir einen minimalen Haushaltsführungsschaden mit einer kleinen Rente zu.
Ich möchte auf meine Gesundheit achten.
Hoffentlich war es kein Fehler, dem Gericht / den Richtern noch einmal zu vertrauen.

11.12.2015 BGH Nichtzulassungsbeschwerde.

20.01.2017 Die Präsidentin am LG entscheidet: Ich muß wieder vor dem gleichen Richter, obwohl ich gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gemacht habe.

29.03.2017 Verhandlungstermin LG
Diesmal plant der Richter nur fünf Minuten für die Verhandlung. Er ist unfähig und nicht Willens hier eine Entscheidung zu treffen. Das möchte bitte "der Senat“ abklären, so hätte er es ja auch letztes Mal schon getan, stimmt er mit meinen Anwalt ab. Kosten für mich 12.000,00 Euro.
Das schreibt er aber nicht in seinem Urteil, sondern wieder kurz und einfach, "die Klage wird abgewiesen und die Kosten trägt der Kläger“. Was ist das für eine schmierige Rechtsprechung?

14.03.2018 Verhandlungstermin OLG-Köln
Anfangs hat der Richter einen Vergleich in die richtige Richtung vorgeschlagen. Dann unglaublich, Lug, Trug und Verarschung was sich dann wieder abspielte.
Frage, welche Standhaftigkeit darf man von einer richterlich vorgetragenen Entscheidung überhaupt erwarten? Ist es noch Standhaftigkeit wenn ein Richter seine vorgetragene Entscheidung innerhalb von 20 min abändert, oder ist es schon Abhängigkeit entgegen der erwarteten Unabhängigkeit!
Der angeblich unabhängige Richter läßt sich von dem gegnerischen Anwalt mit seinem gejammere belabern und reduziert den Anfangs vorgetragenen Vergleich zu meinen Ungunsten.
Das Gericht belügt mich und meinen Anwalt vor Gericht über die Anfangs vorgetragene Höhe des vorgeschlagenen Vergleichs. Ich möchte mich nicht von einem Richter zum Idioten erklären lassen. Das ist eine Sache des Respekts vor dem Kläger. Er erwartet doch auch Respekt von uns.
Der Richter hat mir angedroht, sollte ich den Vergleich so nicht annehmen, wird es nochmal drei Jahre weitergehen. Und er hat weiter philosophiert, es könnte ja sein, daß ich dann schon tot bin. Er hat jetzt nicht gesagt, er hofft das!
Ich will jetzt in die laufenden Verhandlungen nicht eingreifen, aber eine ausführliche Schilderung des heutigen Gerichtstermins erfolgt nach dem endgültigen Abschluß des Verfahrens, wann immer das sein wird, mit dem entsprechenden Verteiler an höchster Stelle zuständigen Personen.

Das Gericht hat zugelassen, daß ich als Medizingeschädigter über Jahre beleidigt und gedemütigt wurde vor Gericht und schritt nicht ein. Erst jetzt nach meinem Kontakt zum Justizministerium kam eine Richtungsänderung.
Meine Sätze durfte ich aber, wie immer schon, nicht zu Ende sprechen. Ausnahmslos fiel mir der Richter ins Wort. Meine Wortmeldungen wurden übergangen. Wenn ich dann wichtige Einwände einfach dazwischen rief, bekam ich einen bitterbösen Blick vom Richter.
Dafür aber ein minutenlanger offensichtlicher und deutlicher Liebesflirt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt. Über mich wurde dabei in meinem Beisein gesprochen als wäre ich nicht anwesend.
Der Richter berät sich in meinem Beisein mit dem gegnerischen Anwalt, was er mit mir machen soll!.
Mein Einwand, ich verstehe nicht was sie hier besprechen wurde zurückgewiesen ..wenden sie sich an ihren Anwalt. Irgendwann war es mir nicht mehr möglich, der Verhandlung zu folgen.

Entschuldigt hat sich für die Beleidigungen und Demütigungen bisher bei mir niemand.
Bei dem Vergleichsangebot wurden die Demütigungen und die viel zu lange Verfahrenszeit / Zinsen aber auch bisher nicht berücksichtigt, kein Wort davon.
Quasi als Belohnung für die Versicherung, daß die Gerichte bisher so viel verdienen konnten an meinen Schaden.


12.02.2020 Nächster Termin OLG-Köln.
Ich beantrage einen absoluten Mindestschaden von 900.000 Euro für meinen Verdienstausfall, plus 200.000 Euro von der Versicherung für zwanzig Jahre kaputt gemachtes Leben. ( Mein Anwalt sollte / muß den Antrag stellen. Hinweis vom Richter ).




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Ich beantrage außerdem Schmerzensgeld / Entschädigung 200.000 Euro für 20 Jahre entgangene Lebensqualität, für 20 Jahre kaputt gemachtes, verlorenes Leben.


Niemand kontrolliert diese angeblich unabhängige Rechtssprechung.

Das Schlimme ist das Unrecht, das man persönlich empfindet, wenn man mit solchen Versicherungen zu tun hat!

Die Demütigungen durch deutsche Gerichte sind so verletzend wie die Behandlungsfehler durch Ärzte.

Korruptionsverdacht, Anwaltliche Schweigepflicht! Strafverfahren. So wird unser Rechtssystem hintergangen.


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Nach 20 Jahren ..niemand kann diese Rechtssprechung kontrollieren. 20 Jahre verlorenes Leben!


Ich werde vor Gericht wie ein Verbrecher behandelt, der seine Unschuld zu beweisen hat.

Das Verbrechen, das ich begangen habe, ich habe ein "Medizinisches Gutachten" erstellen lassen.


(( Ich wende mich an den "Europäischen Gerichtshof!" ))




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22.12.2016 Das Landgericht Karlsruhe hat auf einen ählichen Fall, Verfahrensverschleppung der Versicherung, reagiert mit Urteil (AZ: 7 O 20/12)

...die Versicherungen spielen gerne auf Zeit. Sie kommen ihrer Verpflichtung nicht immer nach, finden 1001 Ausflüchte, um nicht zahlen zu müssen – wie wir es einmal mehr in einem der aktuellen Fälle erfahren mussten.

Doch das Landgericht Karlsruhe hat reagiert mit Urteil vom 22.12.2016 (AZ: 7 O 20/12) und das unangemessene und zögerliche Regulierungsverhalten dieser Versicherung mit einer drastischen Gelderhöhung sanktioniert.

So hat auch die Versicherung der Stadt Köln bis heute, nach 20 Jahren Prozess, kein Vergleichsangebot in irgend einer Form vorgelegt, obwohl sie vom zuständigen Richter am OLG Köln, "lassen sie den Mann doch endlich zur Ruhe kommen" dazu aufgefordert wurde.

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09.01.2015 Eben bekam ich vom Bundesministerium für Jutiz die Nachricht, Ansprechpartner wäre das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und ein weiterer Weg neben der Strafanzeige wäre, die Dienstaufsichtsbeschwerde.

23.01.2015 Das Justizministerium NRW hat nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingegeben an den Präsidenten des Landgerichts Köln. Meiner Meinung nach ist der Zeitpunkt dafür überschritten.

28.01.2015 Ich bitte beim Jutizministerium die Beschwerde zurück zunehmen und die Entscheidung des OLG anzuwarten. Strafanzeige gegen die 25. Kammer LG-Köln behalte ich mir vor.

Die Rechtsbeugung hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
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Ich wünsche mir, daß diese "Richter am Kölner Landgericht 25. Zivilkammer" irgendwann von ihrem Gewissen erdrückt werden.


Weitergehende Kontaktaufnahmen mit:


Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz / Heiko Maas 10117 Berlin
TWITTER: Sehr geehrter Herr @heikomaas @BMJV_Bund: Finden Sie das etwa rechtens, daß man bei einem anerkannten “ärztlichen Behandlungsfehler“ fünfzehn Jahre Rechtsstreit mit der Versicherung führen muß? Siehe www.heidl.homepage.t-online.de/index.htm
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf .. Poststelle@jm.nrw.de
Der Präsident des Landgerichts Köln Luxemburgerstraße 101 50939 Köln
Kölner Medizinrechtstag Institut für Medizinrecht Universität zu Köln
RTL 50679 Köln
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Deutscher Patienten Schutzbund 41541 Dormagen


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